Gemäß § 7 der Satzung des „Burg- und Verschönerungsvereins Hattenheim e.V.“ gilt folgende Beitragsordnung als Teil der Satzung:
§ 1 Alle ordentlichen Mitglieder haben regelmäßig Beiträge zu zahlen, die wie folgt festgelegt sind:
§ 2 Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus durch Lastschriftverfahren eingezogen.
§ 3 Mitglieder ohne Einzugsermächtigung überweisen den Jahres-Mitgliedsbeitrag in Höhe von EUR 12,-- bis 31. Januar eines jeden Jahres auf folgendes Konto:
Burg- und Verschönerungsverein Hattenheim e.V.
Kto.Nr.: 25.20873.0, Rheingauer Volksbank e.G., BLZ 510 915 00
IBAN: DE68 5109 1500 0025 2087 30 BIC: GENODE51RGG