Burg- und Verschönerungsverein Hattenheim e.V.

Beitragsordnung

Gemäß § 7 der Satzung des „Burg- und Verschönerungsvereins Hattenheim e.V.“ gilt folgende Beitragsordnung als Teil der Satzung:

§ 1 Alle ordentlichen Mitglieder haben regelmäßig Beiträge zu zahlen, die wie folgt festgelegt sind:

  1. Erwachsene natürliche Personen EUR 1,-- pro Monat;
  2. Jugendliche natürliche Personen EUR 1,-- pro Monat;
  3. Juristische Personen (Firmen etc.) EUR 1,-- pro Monat;

§ 2 Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus durch Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 3 Mitglieder ohne Einzugsermächtigung überweisen den Jahres-Mitgliedsbeitrag in Höhe von EUR 12,-- bis 31. Januar eines jeden Jahres auf folgendes Konto:

Burg- und Verschönerungsverein Hattenheim e.V.
Kto.Nr.: 25.20873.0, Rheingauer Volksbank e.G., BLZ 510 915 00

IBAN: DE68 5109 1500 0025 2087 30      BIC: GENODE51RGG


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